Bis zu einer Höchstentschädigungsleistung:
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Elektro Fahrräder und E-Scooter Euro 2.000,-
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S-Pedelecs Euro 2.500,-
Bei einer Selbstbeteiligung von Euro 250,-.
Der Teildiebstahl ist nicht mitversichert. In der Zeit von 24 Uhr bis 6 Uhr gilt die Versicherung bei Aufbewahrung in verschlossenen Räumen. Im Falle eines Diebstahls im Freien und in allgemein zugänglichen Gebäudeteilen, ist Versicherungsschutz nur dann gegeben, wenn das E-Bike mit einem hochwertigen Schloss an einem festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl) angehängt ist.
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Teilkaskoversicherung (TK 2013). Abweichend dazu, ist der örtliche Geltungsbereich auf Österreich eingeschränkt. Im Totalschadenfall wird für das angeführte Elektro-Fahrrad die Entschädigungsleistung wie folgt berechnet:
Im 1. Jahr 100%
Im 2. und 3. Jahr 85%
Im 4. und 5. Jahr 70%
Im 6. Und 7. Jahr 50%
ab dem 8. Jahr 30% des Kaufpreises.
Der Versicherungsnehmer hat das Schadensereignis (ausgenommen Naturgewalten) unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.
Haftpflichtversicherung
Mit dem E-Bike oder E-Scooter verursachte Sach- und Personenschäden sind bis zu einer Schadenshöhe von EUR 600.000,- pro Schadensfall, prämienfrei, durch den ÖSV mitversichert, unter der Voraussetzung, dass neben der vorgenannten Teilkaskoversicherung für Elektro-Fahrräder, die meist obligate ÖSV Haus- und Grundhaftpflichtversicherung für das Mitglied, beim ÖSV besteht.
Beide Haftungen, Teilkasko- und Haftpflichtversicherung leisten nur, insoweit, als nicht ein anderer Versicherer aufgrund eines Versicherungsvertrages, für den eingetretenen Schaden aufzukommen hat (subsidiär).
Anmeldungen für ÖSV Mitglieder zur Versicherung, sind an das Verbandsbüro 1050 Wien, Siebenbrunnenfeldgasse 1d zu melden, unter der Bekanntgabe von Name, Adresse des ÖSV Mitglieds, Rahmen-nummer, Kaufdatum und Kaufpreis des E-Bikes. Die Prämienvorschreibung erfolgt daraufhin durch den ÖSV.